Ihr gutes Recht.

Fahrschulrecht

Ein spezifisches „Fahrschulschadensrecht“ gibt es nicht, dafür aber eine Reihe rechtlicher Probleme rund um das Fahrschulfahrzeug, deren Sachbearbeitung in der Regel fahrschulspezifische Spezialkenntnis voraussetzt. Rechtsfragen rund um Fahrschulen sind daher eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, enger Zusammenarbeit mit Mandanten, technischem Wissen und langjährigen Insiderkenntnissen in der Fahrschulbranche, um fahrschulunternehmerspezifische Interessen rechtlich durchsetzen zu können.
Die vorliegenden Seiten beschäftigen sich in erster Linie mit spezifischem Zivil- und Schadenersatzrecht. Bei der erfolgreichen Durchsetzung solcher Ansprüche gegenüber Versicherungen und im Prozess sind die vorerwähnten Kenntnisse unumgänglich. Es ist nicht zu erwarten, dass Richter oder gerichtliche Sachverständige sich mit fahrschulspezifischen Fragen besonders gut auskennen.
Es ist daher wichtig, einen „Fahrschulanwalt“ zu haben, der in der Lage ist, Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherern erfolgreich geltend zu machen und im Prozessfall Gerichte von den technischen und tatsächlichen Besonderheiten der Fahrschulbranche zu überzeugen. Dies ist besonders wichtig, da ein Fahrschulfahrzeug eben kein „normales KFZ“ ist.
 
Wen vertreten wir?
 
Wir vertreten in erster Linie Fahrschulunternehmer und sind Ansprechpartner in jedwedem fahrschulspezifischem Kontext, auch Abseits des Schadensrechts.
 
Wie arbeiten wir?
 
Wir sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Hauptaugenmerk liegt darin, Ihre Ansprüche schnell und ggf. gerichtlich mit der notwendigen Hartnäckigkeit, zumeist gegenüber Haftpflichtversicherern, durchzusetzen.

Auf den Unterseiten finden Sie Informationen zu den einzelnen fahrschulspezifischen Schadenersatzpositionen. Zu sämtlichen dieser Positionen haben wir Urteile im Sinne geschädigter Fahrschulunternehmer erstritten.