Ihr gutes Recht.

Beschriftungskosten

Sofern am Fahrschulfahrzeug Werbung angebracht ist und diese beschädigt wird, ist auch diese vom Schädiger zu ersetzen. Derartige Beschriftungskosten sind ebenso zu ersetzen wie beispielsweise die Kosten für die Erstattung spezieller Beschilderung (Fahrschulfahrzeug o.ä.).