Ihr gutes Recht.

Gewinnentgang

In den Fällen, in denen ein Taxiunternehmer im Zeitraum der Reparatur auf die Anmietung eines Mietfahrzeugs verzichten möchte, ist es ratsam, vor der Entscheidung hierüber mit dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer Kontakt aufzunehmen, um ggf. eine tägliche Pauschale für Verdienstausfall im Zeitraum der Reparatur zu vereinbaren, da es im Einzelfall extrem schwierig ist, einen konkreten Verdienstausfallschaden im Zeitraum einer Reparatur nachzuweisen. Dies ist nur anhand von umfangreichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters möglich, so dass es sich empfiehlt wie vorgeschildert vorzugehen oder andernfalls einen Mietwagen anzumieten. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Pauschale für Verdienstausfall besteht nicht, ebenso wenig wie ein Anspruch auf Nutzungsausfall im Regelfall nicht besteht.