Ihr gutes Recht.

Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. 

Wir betraten und vertreten Sie umfassend im Familien vor allem auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Eheschließung und Eheverträge
  • Ehescheidung und Trennung  
  • Versorgunsgausgleich
  • elterliche Sorge
  • Umgang
  • Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt/Verwandtenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Auflösung Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Betreuungsrecht
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung